Zwischenmeldung: Was ist eigentlich mit diesen Projekten?

Stadtbus

Im Februar diesen Jahres berichtete eine Vertreterin des Mobilitätsamtes des Ostalbkreises in der Gemeinderatssitzung über den geplanten Stadtbusverkehr in der Kernstadt. Leider stellt die gLage an den zwei anderen Landkreisen sowie die Konzessionsthematik das Mobilitätsamt des Landkreises vor große Herausforderungen. Die Stadtverwaltung und der Landkreis sind schon seit Mitte des Jahres 2020 zur Realisierung dieses Wunsches nach einem verbesserten ÖPNV in Kontakt. Ziel ist es weiterhin mit einem Stadtbuskonzept das ÖPNV Angebot für Lorch weiter zu optimieren und lückenhafte Angebote im Rahmen eines Taktverkehrs zu ergänzen. Die Stadtverwaltung wird hier hartnäckig bleiben und sobald bekannt über neue Entwicklungen berichten.

Radweg Richtung Weitmars

Der Radweg zwischen Weitmars und Lorch hat inzwischen eine lange Geschichte. Seit über zwei Jahren versuchen wir als Stadt Lorch den Radweg zu sanieren bzw auszubauen und wurden über geänderte Rahmenbedingungen und damit ausstehende, notwendige Förderung von Land und Bund überrascht.
Der Landkreis und die Stadt gingen 2021 davon aus, dass ein förderfähiger Radweg als Hochbordradweg ausgelegt sein kann mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter und einem Abstand zur Straße von 0,5 Meter. Dazwischen eine optische Trennung, zum Beispiel ein Grünstreifen. So wurde das bis dato gefördert im Landkreis und auch benachbart gebaut, wie z.B. zwischen Rechberghausen und Wäschenbeuren.

Das Regierungspräsidium forderte im Herbst 2022 überraschenderweise einen Mindestabstand von 1,75 Meter zwischen Straße und Radweg. Da half leider auch der Hinweis nicht, dass das Land selbst im Bereich Gschwend einen Radweg gebaut hat, der einen ähnlichen Abstand zur Straße hat wie der ursprünglich in Lorch geplante und das wir in Lorch eine besondere Topographie am Hang haben, die entsprechend sehr aufwendige Baufolgen mit sich bringt. Eine geänderte und angepasste Planung in Absprache mit der Förderstelle wurde notwendig, da mit der neuen Forderung des Regierungspräsidiums die Subvention von insgesamt 90 Prozent der Bausumme auf dem Spiel stand. 50 Prozent durch das Land und 40 Prozent durch den Bund.
Also plante das beauftragte Büro nochmal alles durch, dieses Mal unter Berücksichtigung der neusten Landesvorgaben. Die Bestätigung zur Aufnahme zum LGVFG (50% Förderung des Landes) erfolgte im Frühjahr 2023. Auf die Förderung des Bundes von 40 % wartet die Stadt Lorch Stand 06.10.2023 leider noch. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, können wir den Radweg umsetzen.

Radschutzstreifen / Fußgängerüberwege

Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung auf unterschiedlichen Wege Wünsche nach Radschutzstreifen und Fußgängerüberwegen an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet und teils das Unverständnis, dass diese nicht umgesetzt werden können. Die Entscheidung, ob ein Radschutzstreifen, ein Fußgängerüberweg oder eine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen kann, kann die Stadt leider nicht alleine treffen. Hierzu bedarf es einer offiziellen Anordnung durch die Verkehrsschau. Diese besteht aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des Ostalbkreises und der Verkehrspolizei. Aktuell tagt diese einmal im Jahr in Lorch und begutachtet die vorgetragenen Forderungen und Wünsche der Stadtverwaltung. Jüngst wurde leider der ursprünglich von der Stadtverwaltung beantragte Radweg ab dem Kreisverkehr Stuttgarter Straße/Maierhofstraße in Richtung Waldhausen nicht genehmigt. Der Alternativvorschlag der Verkehrsschau, wonach der Radweg erst nach dem Ärztehaus in Richtung Waldhausen beginnt, fand im Gemeinderat keine Zustimmung, sodass die Stadtverwaltung erneut versuchen wird die Verkehrsschau von dem gewünschten Radschutzstreifen ab dem Kreisverkehr Stuttgarter Straße / Maierhofstraße zu überzeugen.