Kurzprotokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am Donnerstag den 16.11.2023 um 18 Uhr im Bürgerhaus Schillerschule

Aus der Sitzung des Gemeinderats
am Donnerstag, den 16.11.2023 um 18:00 Uhr
im Bürgerhaus Schillerschule, Hans-Kloss-Saal, Schulplatz 3, 73547 Lorch


 
TOP 1 - Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern Waldhausen-Innenentwicklung 2035"
- Vorbereitende Untersuchungen und Rückmeldung der Träger öffentlicher Belange

Vorlage: 2023/126
Anlässlich der vorbereitenden Untersuchungen wurden die Eigentümer/innen im Sanierungsgebiet „Ortskern
Waldhausen“ befragt. Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Herr Moninger von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH stellt in der Sitzung das Ergebnis der
vorbereitenden Untersuchungen vor. Insgesamt sind alle Anregungen der Träger öffentlicher Belange
geprüft und die Anforderungen sind auch erfüllbar, so dass entsprechenden Beschlussfassungen zum Thema
„Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im Ortskern Waldhausen“ (s. dazu auch die folgenden Tagesordnungspunkte)
nichts entgegensteht.

Beschluss:
Kenntnisnahme

TOP 2 - Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern Waldhausen-Innenentwicklung 2035" -
Beschluss der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB
Vorlage: 2023/121
Vier Stadträte sind bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nehmen daher im Zuschauerraum Platz.
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Waldhausen - Innenentwicklung 2035“ wurde mit Bescheid
des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 04.05.2023 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen
und mit einem Förderrahmen in Höhe von 1.666.667,00 € (Finanzhilfe 1.000.000,00 €) ausgestattet.

Die der Antragstellung zugrundeliegenden planerischen Überlegungen sowie die Ziele der Sanierung und die im
Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gewonnenen ergänzenden Erkenntnisse werden in der
Sitzung ausführlich von Herrn Moninger von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH dargestellt.
In Ihren Wortmeldungen zeigen sich die Räte sehr erfreut darüber, dass die Förderzusage innerhalb kürzester
Zeit eingeholt werden konnte und richten Ihren herzlichen Dank und Lob an Herrn Moninger sowie die Verwaltung
für die intensiven Vorbereitungsarbeiten.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Auf der Grundlage der Ergebnisse der bisherigen Planungen und Untersuchungen und zur Umsetzung der daraus entwickelten
    Erneuerungsziele wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Waldhausen - Innenentwicklung
    2035“ gemäß § 142 BauGB entsprechend der Anlage 1 zu dieser Gemeinderatsvorlage beschlossen.
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen, insbesondere die Satzung bekanntzumachen und den Eintrag der
    Sanierungsvermerke im Grundbuch der betroffenen Grundstücke zu veranlassen.


TOP 3 - Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern Waldhausen-Innenentwicklung 2035"
- Festlegung des Sanierungszeitraums
Vorlage: 2023/124

Mit dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung
durchgeführt werden soll. Der Gemeinderat fasst daher – nachdem auch hier die befangenen Gemeinderäte im Zuhörerraum
Platz genommen hatten - folgenden einstimmigen Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Stadt Lorch beschließt, dass die Frist für den Durchführungszeitraum der Sanierung auf den 30.04.2034
festgelegt wird.

TOP 4 - Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern Waldhausen-Innenentwicklung 2035"
- Grundsätze für die Förderung privater Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen
Vorlage: 2023/125

Die Rahmenbedingungen und grundlegenden Voraussetzungen für die Förderung privater Modernisierungs- und
Ordnungsmaßnahmen werden durch die „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über die Förderung
städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien − StBauFR)“ und die diesbezüglichen
Kommentare und Förderentscheidungen der Bewilligungsbehörden vorgegeben und werden in der Sitzung von Herrn Moninger von
der Landsiedlung Baden-Württemberg ebenfalls ausführlich erläutert.
 
Mit dem Eigentümer ist grundsätzlich ein sogenanntes „Modernisierungspaket“ zu vereinbaren, welches darauf abzielt, umfassend
alle wesentlichen Mängel und Missstände des Gebäudes zu beseitigen und den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig zu erhöhen.
Die Landsiedlung bereitet auf der Basis der Abstimmungsergebnisse die zwischen Eigentümer und der Stadt Lorch zu schließende
Modernisierungsvereinbarung bzw. Vereinbarung über die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet vor.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
 
1. Die Förderung der Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung sowie des Ausbaues von Gebäuden im privaten Eigentum
    erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses.
 
   Unterhalb einer Grenze in Höhe von 100.000 € der als Erneuerungsaufwand anerkennungsfähigen Herstellungskosten, beträgt
   die für die Errechnung des Zuschusses zugrunde zulegende Förderquote 20 %.
 
    Für alle anerkennungsfähigen Herstellungskosten, die diese Grenze überschreiten, erhöht sich die Förderquote bis zu
    einer Höhe von 200.000 € auf 25 %.
 
    Für alle über dieser Höhe von 200.000 € liegenden anerkennungsfähigen Herstellungskosten, bis zur festgelegten Obergrenze
    von 500.000 €, beträgt die Förderquote 10 %.
 
2. Unterhalb einer Bagatellgrenze der anerkennungsfähigen Herstellungskosten in Höhe von 25.000 €, kommt eine Förderung
    grundsätzlich nicht in Betracht.
 
3. Die Förderung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Belange des Ortsbildes in hinreichender Weise Berücksichtigung finden.
    Geplante Vorhaben sind dementsprechend frühzeitig mit der Stadt Lorch und der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
    abzustimmen. Die in diesem Zusammenhang vereinbarten Maßgaben und Auflagen sind zwingend einzuhalten.
 
4. Die Förderung privater Grundstücksneuordnungen (Abbruch und Neubebauung) erfolgt in Form einer Entschädigung in Höhe
    von 80 % der durch Rechnungsvorlage nachzuweisenden Abbruchkosten bis zu einer Höhe von maximal 100.000 €. Eine Förderung
    des Gebäuderestwertes findet nichts.

TOP 5 - Naturkindergarten Löwenzahn
- Beschaffung eines dritten Wagens
Vorlage: 2023/105
 
Um der Nachfrage nach Kindergartenplätzen und den insbesondere vermehrt nachgefragten Plätzen in einem Naturkindergarten
nachkommen zu können, hat der Gemeinderat sich dazu entschlossen, einen weiteren Naturkindergartenwagen anzuschaffen und dazu
die Verwaltung beauftragt ein Angebot eingeholt.

Im Hinblick auf die Energieeffizienz sowie aus Umweltaspekten folgt der Gemeinderat dem Vorschlag und den Erläuterungen ihres
Stadtratskollegen und fordert die Verwaltung zur Prüfung hinsichtlich der Möglichkeiten zumEinbau eines Klimasplitgerätes (welches
ähnliche Energieffizienz und Wirkung zeige wie eine Wärmepumpe) in die bereits vorhandenen Naturkindergartenwägen auf und stimmt
der Anschaffung eines weiteren Wagens – ebenfalls möglichst mit Zusatzausstattung durch ein Klimasplitgerät – zu Auch die Möglichkeit
für Photovoltaik soll- in Bereichen, in denen es sinnvoll und machbar scheint – stets im Auge behalten und geprüft werden.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Ein weiterer Waldkindergartenwagen wird bei der Firma Martens Forsttechnik GmbH, Heimrodstraße 7, 64625 Bensheim- Auerbach
    zum Angebotspreis in Höhe von 117.500,00 € + MwSt., somit 139.825 € gekauft.

2. Die Verwaltung prüft, ob für die Waldkindergartenwägen eine Nachrüstung mit je einem Klimasplitgerät möglich ist und lässt ggf.
    alle 3 Waldkindergartenwägen entsprechend ausstatten. 

3. Sollte die Nachrüstung nicht möglich sein, so wird der neu anzuschaffende Waldkindergartenwagen entsprechend dem Angebot
    der Firma Martens (s. 1) mit der zusätzlichen optionalen Möglichkeit einer Klimaanlage mit Luft- / Wärmetauscher / Inverter zum
    Zusatzpreis in Höhe von 5.520,00 € + MwSt. gekauft.


TOP 6 - Baugebiet Unterkirneck Osterwiesen II
Vorlage: 2023/122

Herr Uwe Straub von der VTG Straub, Donzdorf trägt den aktuellen Sachstand zu den Genehmigungsplanungen in der
Gemeinderatssitzung vor. Der Bebauungsplan wurde vor über einem Jahr fristgerecht als Satzung beschlossen und ist
rechtskräftig. Das geplante Neubaugebiet Osterwiesen II in Unterkineck mit seinen 33 Bauplätzen erfüllt die an die
Ausweisung von Bauland gestellten gesetzlichen Vorgaben sowie verschiedenen Standards im höchstem Maße. So
wurde beispielsweise eine aufwändige Lärmschutzwand entlang der B 297 und ein Lärmschutzwall entlang der Kaiserstraße
nach Rattenharz als fester Bestandteil der Planung im Bebauungsplan vorgesehen. Weiter ist im Neubaugebiet Osterwiesen II,
entgegen der bisherigen Kanalisation in Unterkirneck, ein Abwassertrennsystem mit Schmutzwasser- und Regenwasserkanal
sowie ein Regenrückhaltebecken geplant. Samt Grunderwerb und Baunebenkosten würden sich nach aktuellem Stand und
Berücksichtigung zurückliegender Ausschreibungsergebnisse aus dem 1. Halbjahr 2023 Gesamt-kosten in Höhe von 6.132.778,00 €
einschließlich MwSt. ergeben.
Auf die veräußerbare Fläche bezogenen ergäbe sich ein durchschnittlicher Preis von rund 400,00 €/m².
Noch nicht enthalten sind die Zinskosten zur Vorfinanzierung und weitere Kosten für erforderliche Infrastrukturmaßnahmen die im
Zusammenhang mit dem Neubaugebiet stehen, wie z.B. die Ertüchtigung oder der Neubau eines Kindergartens. Die Verwaltung
geht daher von einem qm-Preis von 450,00 €/m² - 500,00 €/m² aus und macht deutlich, dass die Finanzbarkeit des Neubaugebietes
Osterwiesen II im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung, die geplanten Projekte sowie die Einnahmenprognose aus erstrangig
abgesichert werden sollte.
Bzgl. der Baulandpreise wurden Recherchen zu den umliegenden Gemeinden vorgenommen. In Plüderhausen betragen diese bis zu
595 Euro und in Wäschenbeuren 380 Euro. Diese Baugebiete waren bereits fertiggestellt und sind von der Inflation und der
Kostensteigerung mit rd. 20 % noch nicht betroffen gewesen.

Einigkeit herrscht im Gremium darüber, dass eine verbindliche Abfrage nach potentiellen Grundstückskaufinteressenten durchzuführen
ist. Im Rahmen der Diskussion geht es vorrangig um die Festlegung eines Stichtags für diese Abfrage. Darüber hinaus soll der Planer
prüfen ob das bei der Lärmschutzwand verwendete Holz in Douglasie vorgesehen werden kann. 

Der Gemeinderat fasst nach ausführlicher Aussprache bei einer Stimmenthaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1. Der Gemeinderat der Stadt Lorch beauftragt die Verwaltung, eine verbindliche Abfrage des Kaufinteresses von Bauplatzinteressenten
    zum Stichtag (Frist zur Rückmeldung) 29.02.2024 zu veranlassen. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht nicht.

2. Der Verkaufspreis für die Interessentenabfrage wird auf 450,00 – 500,00 €/m² festgesetzt.

3. Der Gemeinderat entscheidet in einer der dann folgenden Sitzungen anhand der ausgewerteten Abfrageergebnisse und der
    Haushaltsplanberatungen über das weitere Vorgehen.

TOP 7 - Antrag auf Bauvorbescheid, Flst. 133, Bachweg in Lorch-Waldhausen
- Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Vorlage: 2023/128

Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Flst. 133, Bachweg, in Lorch-Waldhausen ein Einfamilienhaus mit Garage zu erstellen
und möchte im Rahmen der Bauvoranfrage wissen ob das Gebäude in der geplanten Form zulässig ist und ob die Erschließung
des Grundstücks ausreichend gesichert wäre.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht, die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Unter den vorliegenden Voraussetzungen in der
Bauvoranfrage ist eine Erschließung des beantragten Grundstücks nicht möglich. Weder ein Entwässerungskanal noch der
eigentliche Bau oder die spätere Zufahrt sind unter den gegebenen Umständen umsetzbar. Dem Antragsteller wird empfohlen
gemeinsam mit den angrenzenden Grundstückseigentümer Lösungen für eine gemeinschaftliche Zufahrt und Erschließung zu
vereinbaren. Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts durch Stadtbaumeister Waibel und anschließender Aussprache
fasst der Gemeinderat bei 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:

Das Einvernehmen wird nicht erteilt.

TOP 8 - Bekanntgaben

TOP 8.1 - Benefizkalender für Blaulichtorganisationen
 
Bürgermeisterin Marita Funk verweist auf die auf den Sitzungstischen ausgelegten Benefizkalender mit Bildaufnahmen über
„Lorch von oben“. Eine Spende von 10 Euro pro Kalender kommt zu 100 % der Blaulichtfamilie zugute.
 
TOP 8.2 - Infoschild am Zollplatz

Am Zollplatz / Götzenbach gibt es eine neue Infotafel welche über die Stellfallen am Götzenbach aus früherer Zeit informiert.
 
TOP 9 - Verschiedenes

Auf dem Friedhof in Weitmars befindet sich ein Grabzwischenweg in einem schlechten Zustand. Die Verwaltung wird die
Situation prüfen. Auf Nachfrage eines Stadtrates, warum sich bei den Lagerräumen in der Hohberghalle nichts tue, verwies
Bürgermeisterin Funk auf die Tatsache, dass das Projekt weiterhin bekannt sei, es derzeit viele Sanierungen stadtweit gebe
und schlussendlich der Gemeinderat im Rahmen der Priorisierung von Projekten seine Entscheidungen dazu treffen müsse.
Zum Thema „Lorcher Resolution“ zum Thema „Straßenverkehrsangelegenheiten“ erkundigt sich ein Stadtrat nach dem
Sachstand. Laut Bürgermeisterin Funk wird das Resolutionsschreiben zusammen mit der Gemeinde Mutlangen vervollständigt
und anschließend an die zuständigen Bundes- und Landesministerien verschickt sowie dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
Ein Stadtrat erinnert an das Anbringen eines immer noch fehlenden Halteverbots in der Kaiserstraße in Rattenharz.
Die Verwaltung verweist auf die Kreiszuständigkeit, ihre bereits erfolgten Erinnerungen und wird nochmals an die
Straßenmeisterei herantreten.